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Schüler und Studenten

Schüler und Studentengruppen 

  • Die Fahrpreisermäßigung erhalten gemeinsam reisende Schüler und Studenten, die einer öffentlichen oder einer anerkannten privaten Lehranstalt angehören sowie Jugendliche bis zum 25. Geburtstag (vollendetes 25. Lebensjahr).
  • Schüler- und Studentengruppen müssen von einem Lehrer, Jugendgruppen von einem Jugendleiter begleitet werden.
  • Die Verkaufsstelle entscheidet, ob diese Voraussetzung erfüllt ist.
  • Die Ermäßigung wird bei gemeinschaftlichen Fahrten auch den von Kindergärten betreuten Kindern gewährt. Kommen auf eine/n Erzieher/in maximal drei Kinder im Alter von unter 6 Jahren, so kann die Regelung der Kinderkarten für unter 6 Jährige angewandt werden.
  • Es müssen mindestens 10 ermäßigte Fahrpreise der Kategorie Schüler/Jugendliche vom 6. Geburtstag (vollendetes 6. Lebensjahr) bis zum 25. Geburtstag (vollendetes 25. Lebensjahr) bezahlt werden.
  • Bei Gruppen ab 10 Schüler, Studenten oder Jugendliche, ohne Rücksicht auf deren Alter, wird ein Lehrer oder Jugendgruppenleiter ohne Berechnung des Fahrpreises befördert. Für jede weitere angefangene Zahl von 10 Schülern, Studenten oder Jugendlichen wird eine weitere Aufsichtsperson ohne Berechnung des Fahrpreises befördert. Weitere Begleiter erhalten die Ermäßigung für Gesellschaften.
  • Auf den Schiffen der Schweizerischen Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) gelten zudem die Bestimmungen der schweizerischen Tarife (T 600 / T 660).
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