

Beförderungen von Tieren Kursschifffahrt
Tiere an Bord
- Auf das Schiff dürfen Hunde und kleine zahme Tiere mitgenommen werden; sie werden unentgeltlich befördert.
- Diese dürfen auf den Schiffen nicht frei herumlaufen (Leinenpflicht) und sind vom Reisenden so zu beaufsichtigen, dass weder Mitreisende belästigt oder gefährdet noch Sachen beschädigt werden können. Ist bei diesen Tieren eine gesteigerte Aggressivität festzustellen, können diese von der Fahrt ausgeschlossen werden.
Die genannte Tranporterlaubnis ist nur gültig bei Kursschifffahrt (VSU) und Rundfahrten der Vorarlberg Lines, gilt nicht bei Event- und Erlebnisschifffahrten der Vorarlberg Lines.